Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-25
Endlos geschweißte Rohre, d. h. Rohre, die aus Coils als Ausgangsmaterial im Rahmen eines automatischen Verfahrens hergestellt werden, und die in der Regel nach dem Schweißvorgang wärmebehandelt werden, gelten im Sinne der Zertifizierungsverfahren als Werkstoffe, vorausgesetzt, dass sowohl die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I Nr. 4 „Werkstoffe“ als auch die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-05
Die Definition in Artikel 2 Nr. 13 umfasst auch andere dauerhafte Werkstoffverbindungen, durch z. B. Löten, Schweißlöten, Aufweiten, Kleben, Frettage oder Nieten. Daher gelten die Anforderungen der Ziff. 3.1.2 und 3.1.3 auch für solche Verbindungen. AnmerkungLösbare Expansionsvorrichtungen (z. B. Expansionsstopfen zum Abdichten von Wärmetauscherrohren) erfordern für ihre Abtrennung keine zerstörende Verfahren und sind daher keine […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-07
Nein. Daher ist Nr. 3.1.3 in Anhang I nicht anwendbar auf Personal, das „Sichtprüfungen“, wie in EN ISO 9712:2012 dargestellt, durchführt.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-09
Nein. Gemäß Anhang I Nr. 3.1.3 erfordert die DGRL, dass die zerstörungsfreien Prüfungen der dauerhaften Verbindungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Für das ZfP- oder ZP-Labor des Herstellers oder für das Prüflabor, an die der Hersteller die Prüfungen im Unterauftrag vergibt, ist keine Akkreditierung erforderlich.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-13
Ja. ZfP-Personal, das nach anderen als den harmonisierten Normen zertifiziert wurde, kann von einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle zugelassen werden, sofern die Zulassungskriterien, die denen der harmonisierten Normen gleichwertig sind, erfüllt wurden, und dass der Geltungsbereich der Zertifizierung für die Prüfung dauerhafter Verbindungen in Druckgeräten einschlägig ist. Eine anerkannte unabhängige Prüfstelle kann Teile ihrer Arbeit im […]