Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-02
Gemäß Anhang I Nr. 3.2.2 müssen Druckgeräte im Zuge der Abnahme einer Druckfestigkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Druckfestigkeitsprüfung soll in der Regel in Form eines hydrostatischen Druckversuchs durchgeführt werden. Sofern dies nicht möglich oder nachteilig ist, sind andere Verfahren zulässig. Für den hydrostatischen Druckversuch muss ein Druckwert gewählt werden, der eine Prüfung der Druckfestigkeit des Druckgeräts […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-14
Ja, wenn der entsprechend Anhang II Nr. 3 klassifizierte Ventilkörper die Kategorie I nicht übersteigt und die Gefährdungsanalyse dies unterstützt. BegründungMit der Druckprüfung soll der Aspekt der Druckfestigkeit des Druckgeräteteils geprüft werden. Die Druckprüfung bezieht sich nicht auf die Sicherheitsfunktion, die unter Anhang I Nr. 2.11.1 fällt. Anmerkung 1Die Sicherheitsfunktion dieser Sicherheitsventile muss gemäß Kategorie […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-16
Ist der hydrostatische Druckversuch nachteilig oder nicht durchführbar, so kann der Hersteller eine pneumatische Druckprüfung durchführen, wobei zusätzliche Maßnahmen wie zerstörungsfreie Prüfungen oder andere gleichwertige Verfahren angewendet werden. Der Wert des pneumatischen Prüfdrucks und die zusätzlichen Maßnahmen müssen, denen der einschlägigen harmonisierten Norm entsprechen. Wird keine harmonisierte Norm angewendet, muss der Hersteller begründen, dass der […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-16
Nein, es sei denn, die Verbindung des temporären Bauteils, zum Beispiel durch Schweißen, beeinträchtigt die Sicherheit des Druckgeräts im zukünftigen Betrieb. Der Hersteller ist jedoch für die Verwendung dieser Bauteile verantwortlich, die über ein angemessenes Sicherheitsniveau verfügt und den nationalen Arbeitsschutzvorschriften entspricht. Beispiele für temporäre Bauteile: temporärere Verschlüsse für Druckprüfungen, Hebeösen, die auf ein zusätzliches […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-17
Ja. AnmerkungDer Hersteller sollte sicherstellen, dass die ausgetauschten Elemente den in den technischen Unterlagen angegebenen gleichwertig sind.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-13
Nein. In den Modulen F und G kann der Hersteller dem Inspektor der notifizierten Stelle die Mittel und Ressourcen zur Durchführung der Schlussprüfung und/oder der Druckprüfung zur Verfügung stellen, aber die notifizierte Stelle muss bei der Schlussprüfung und der Druckprüfung anwesend sein.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-06
Wenn man die globale Konformitätsbewertung in Artikel 14 Abs. 6 anwendet, sollte jedes einzelne Druckgerät und der Zusammenbau der einzelnen Druckgeräte (Anhang I, Abschnitt 2.8) bewertet werden. Anhang I bestimmt in der ersten Vorbemerkung, dass die Anforderungen des Anhang I auch auf Baugruppen Anwendung finden, wenn von ihnen eine entsprechende Gefahr ausgeht. Jedes Druckgerät, aus […]