Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-09
Nein. Für Druckgeräte, die in Losen oder Serien gefertigt werden (wie z. B. tragbare Feuerlöscher oder Ventile) können sich die Angaben, die eine Identifizierung erlauben, auf die Los- oder Seriennummer beschränken. Die Angabe einer individuellen Fabrikationsnummer auf jedem Druckgerät ist nicht immer erforderlich. Anmerkung
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-19
Sie gelten als zwei Kammern ein- und desselben Behälters. Die technischen Anforderungen und das durchzuführende Konformitätsbewertungsverfahren sind folgendermaßen geregelt: Jede Kammer wird entsprechend den Bestimmungen von Artikel 4 Abs. 1 a) und Artikel 13 Abs. 1 eingestuft. Damit liegen die technischen Anforderungen für jede Kammer fest. Das auf den gesamten Behälter anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren richtet sich […]