Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-21
Die DGRL gestattet es den Mitgliedstaaten, eine Übersetzung zu verlangen und folglich auch restriktive Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese Anforderung nicht erfüllt wird. Hersteller, Händler und Importeure sollten sich über diese Anforderung im Klaren sein. Wenn die nationalen Rechtsvorschriften eine Übersetzung verlangen, muss dem entsprochen werden. Wenn das Druckgerät nicht im Mitgliedstaat des Endbenutzers auf […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-03
Wenn Druckgeräte in Verkehr gebracht werden, muss der Hersteller gemäß DGRL sicherstellen, dass eine Betriebsanleitung beiliegt, die bestimmte Sicherheitsinformationen enthält; diese Informationen sind obligatorisch. Zusätzliche Informationen können vom Benutzer angefordert oder vom Hersteller empfohlen und im Rahmen der Bestellung oder des Vertrags vereinbart werden; diese Informationen sind keine DGRL-Anforderung und daher optional. Im Folgenden werden […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-10
Nein. Das Herstellungsjahr könnte beispielsweise als vierstellige Zahl (Herstellungsjahr: yyyy) oder nur als zweistellige Zahl in Verbindung mit der Serienkennzeichnung (xxxx/yy) angegeben werden.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-12
Alle Druckgeräte müssen mit dem maximal zulässigen Druck PS gekennzeichnet sein, es sei denn, dies könnte für eine sichere Verwendung irreführend sein (siehe z. B. PED-Leitlinie H-18 für Flaschen für Atemschutzgeräte). Abhängig von der Art des Druckgeräts, den Betriebsbedingungen und den Ergebnissen der Gefahrenanalyse, können andere wesentliche maximal/minimal zulässige Grenzwerte oder Kombinationen davon vorliegen, wie z. B. […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-13
Wenn diese Anforderungen physikalisch unmöglich zu erfüllen sind, kann die Kennzeichnung auf einem Etikett (Anhänger), das an dem Ausrüstungsteil befestigt ist, erfolgen. Wenn z. B. ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion einen Außendurchmesser von 8 mm und einen Innendurchmesser von 3,7 mm hat, wird die gesamte Kennzeichnung auf einem Etikett vorgenommen.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-17
Ja, vorausgesetzt, dass der Aufkleber für die Zeit der beabsichtigten Nutzung und unter den voraussichtlichen Nutzungsbedingungen nicht abgezogen werden kann, unauslöschlich und lesbar ist, sowie mit dem Druckgerät fest verbunden ist. AnmerkungWenn man Aufkleber verwendet, muss man die begrenzte Haltbarkeit dieser Lösung für die Praxis berücksichtigen. Bei den meisten Druckgerätetypen ist es üblich, ein fest […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-18
Flaschen für Atemschutzgeräte sind mit dem Betriebsdruck (PW) gemäß RID/ADR Kapitel 1.2 zu kennzeichnen. Außerdem sind die zulässigen Minimal- und Maximaltemperaturen (TS) zu kennzeichnen. Anstelle des Prüfdrucks (PT) gemäß DGRL (Anhang I Nr. 3.3. b) 3. Gedankenstrich) ist der Prüfdruck (PH) gemäß RID/ADR Kapitel 1.2 anzugeben. Anmerkung
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-19
Es kann nur für das Druckgerät insgesamt eine Konformitätsbewertung vorgenommen werden und es ist auch nur eine CE-Kennzeichnung anzubringen, vorzugsweise auf dem Bestandteil, von dem nicht anzunehmen ist, dass es ausgetauscht werden muss. Die Bestandteile eines solchen Druckgeräts, die getrennt, z. B. als Ersatzteile, verkauft werden können, sollten mit einer Kennzeichnung versehen sein, die ihre […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-18
Nein. Für diesen Fall verlangt Anhang I Nr. 3.3, dass ein entsprechendes Dokument (Betriebsanleitung für die Baugruppe) die in diesem Abschnitt vorgesehenen Angaben enthält. Es wird daran erinnert, dass alle Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, in der Betriebsanleitung genau zu bezeichnen sind. BegründungDa es sich bei dem in Verkehr gebrachten Produkt um eine Baugruppe […]