Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-13
„Falls zutreffend“ bezieht sich auf Stahl, da dies der einzige in Anhang I Nr. 7.5 genannte Werkstoff ist. Zu den Eigenschaften der Kerbschlagarbeit siehe auch Leitlinie G-17.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-17
BegründungDie Werte der Kerbschlagarbeit sind die typischste Form der Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderung an ausreichende Zähigkeit, die in Anhang I Nr. 4.1 a) spezifiziert wird. Obwohl die Kerbschlagzähigkeitsprüfung von Werkstoffen die allgemein akzeptierte Vorgehensweise ist, um nachzuweisen, dass Werkstoffe die spezifizierte Mindestzähigkeit besitzen, ist dies nicht der einzige Weg. Beispiele: Beschränkungen der Betriebstemperatur, Bruchmechanik. Anmerkung […]