Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Anhang I Nr. 7
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-06
Der erste Absatz von Anhang I Nr. 7 sieht ausdrücklich Ausnahmen von den danach genannten allgemeinen Regeln vor. Wie sollte das Erreichen eines „gleichwertigen Gesamtsicherheitsniveaus“ in diesem Falle nachgewiesen werden?