Ist ein Hersteller eines Bauteils verpflichtet, eine Entwurfsprüfung, eine Druckprüfung und eine Endabnahme durch eine notifizierte Stelle durchführen zu lassen, wenn das Bauteil später in einem Druckgerät nach der DGR verwendet werden soll?
Finden die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I Anwendung auf Druckgeräte, die aus Kunststoff, GFK und sonstigen nichtmetallischen Werkstoffen hergestellt werden?