Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Anhang II Abs. 3
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-01
Es besteht ein Widerspruch zwischen den Anforderungen in Artikel 4 Abs. 1 d) und denen in Anhang II Absatz 3.
Können druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne des Artikels 4 Abs. 3 wie in den Diagrammen in Anhang II angegeben, klassifiziert werden, oder müssen sie alle den wesentlichen Sicherheitsanforderungen wie in Artikel 4 Abs. 1 d) angegeben genügen?