Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-05
Ja, gemäß Artikel 19 Abs. 1, allerdings entfällt die Kennnummer der benannten Stelle, wenn der Hersteller sich für die Anwendung von Modul B Baumusterprüfung-Entwurfsmuster entschieden hat. BegründungDas anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren wird in Anhang II Diagramm 4 definiert, welches alternativ Modul B Baumusterprüfung, Entwurfsmuster oder Modul H vorsieht (siehe Anmerkungen unter dem Diagramm). Bei Modul B Baumusterprüfung […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-14
Gemäß Leitlinie C-05 umfassen die Baugruppen nach Artikel 4 Absatz 2 (letzter Satz) mindestens den Kessel mit den zugehörigen Schutzeinrichtungen. Es reicht jedoch aus, dass der Hersteller des Kessels ein Zertifikat für die EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) erhält, sofern er in seiner Montageanleitung eindeutig die geeignete Schutzeinrichtung angibt, die in der Baugruppe zu verwenden ist und wie sie eingebaut […]