Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Anhang III Modul F Nr. 4.1
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-13
Ist es zulässig, dass die notifizierte Stelle die Bezeugung der Schlussprüfung und der Druckprüfung nach Modul F oder der Druckprüfung nach Modul G an den Hersteller delegiert?