Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Anhang VI
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-13
Welche Bestimmungen sind für die CE-Kennzeichnung kleiner druckhaltender Ausrüstungsteile und Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion anzuwenden, deren Abmessungen es nicht erlauben, folgende Anforderungen zu erfüllen:
– Anhang I Nr. 3.3.a) in Bezug auf die erforderlichen Mindestangaben,
– Anhang VI über die Mindestgröße der CE-Kennzeichnung von 5 mm.