Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Artikel 1 Abs. 2
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-02
Fallen zum Transport von ungefährlichen Gütern (wie im ADR definiert) vorgesehene Tanks, die während der Beförderung nicht unter Druck stehen, aber während anderer vorhersehbarer Operationen, z. B. beim Befüllen, Leeren oder Reinigen, unter Druck betrieben werden, in den Anwendungsbereich der Druckgeräterichtlinie?