Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Artikel 14
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-10
Es gibt viele Organisationen, die Druckgeräte entwerfen, die in der Folge von einer anderen Organisation gefertigt werden.
Ist es zulässig, dass die für die Konstruktion verantwortliche Firma eine EU-Baumusterprüfbescheinigung (Entwurfsmuster) erhält und der Fertiger eine entsprechende Bescheinigung für die Produktionsphase, z. B. Prüfung der Produkte nach Modul F (Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer Prüfung der Druckgeräte), erhält?