Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-22
Die DGRL Artikel 17 Abs. 2 fordert, dass die EU-Konformitätserklärung „in die Sprache bzw. Sprachen“ übersetzt wird, „die von den dem Mitgliedsstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem das Druckgerät oder die Baugruppe in Verkehr gebracht wird bzw. auf dessen Markt das Druckgerät bereitgestellt wird.“