Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-17
Ja, vorausgesetzt, dass der Aufkleber für die Zeit der beabsichtigten Nutzung und unter den voraussichtlichen Nutzungsbedingungen nicht abgezogen werden kann, unauslöschlich und lesbar ist, sowie mit dem Druckgerät fest verbunden ist. AnmerkungWenn man Aufkleber verwendet, muss man die begrenzte Haltbarkeit dieser Lösung für die Praxis berücksichtigen. Bei den meisten Druckgerätetypen ist es üblich, ein fest […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-19
Es kann nur für das Druckgerät insgesamt eine Konformitätsbewertung vorgenommen werden und es ist auch nur eine CE-Kennzeichnung anzubringen, vorzugsweise auf dem Bestandteil, von dem nicht anzunehmen ist, dass es ausgetauscht werden muss. Die Bestandteile eines solchen Druckgeräts, die getrennt, z. B. als Ersatzteile, verkauft werden können, sollten mit einer Kennzeichnung versehen sein, die ihre […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-05
Ja, gemäß Artikel 19 Abs. 1, allerdings entfällt die Kennnummer der benannten Stelle, wenn der Hersteller sich für die Anwendung von Modul B Baumusterprüfung-Entwurfsmuster entschieden hat. BegründungDas anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren wird in Anhang II Diagramm 4 definiert, welches alternativ Modul B Baumusterprüfung, Entwurfsmuster oder Modul H vorsieht (siehe Anmerkungen unter dem Diagramm). Bei Modul B Baumusterprüfung […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-47
Nein. BegründungEin Rohrbündelwärmetauscher ist ein Behälter mit zwei Kammern (Leitlinie B-19); es ist nicht erlaubt, eine Kammer eines Behälters getrennt mit der CE-Kennzeichnung zu versehen. Ein Bündel ist ein Bauteil eines Wärmetauschers und kein Druckgerät. Siehe auch die Leitlinien A-03, A-22, D-09 und G-19