Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Artikel 19 Abs. 2
Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-18
Müssen einzelne Druckgeräte, aus denen eine Baugruppe besteht und die zuvor keiner Bewertung unterzogen wurden und daher gleichzeitig wie die Baugruppe gemäß Artikel 14 Abs. 6 a) bewertet werden, mit den in Anhang I Nr. 3.3 vorgeschriebenen Angaben versehen sein?
Konformität mit der DGRL wird für einige Rohrleitungen durch Artikel 4 Abs. 1 c) verlangt, die Teil einer industriellen Anlage sind. Können alle diese Rohrleitungen einer Anlage von einer einzigen CE-Kennzeichnung erfasst werden?