Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Artikel 2 Ziff. 1
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-14
Wenn Transporttanks für die Verwendung auf allen Verkehrsmitteln entsprechen den ADR-, RID-, IMDG- oder ICAO-Übereinkünften für die Beförderung von gefährlichen Gütern ausgelegt, hergestellt und genehmigt sind, müssen sie dann zusätzlich noch der DGRL entsprechen, wenn sie in Verkehr gebracht werden?
Welche Anforderungen gelten für Bauteile wie gewölbte Böden, Bolzen, Flansche, geschweißte Rohre, geschweißte Rohrformteile (Fittings) usw., die als solche in Verkehr gebracht werden?