Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Artikel 2 Ziff. 11
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-02
Die Richtlinie verwendet den Begriff DN (definiert in Artikel 2 Ziff. 11) für die Einstufung von Rohrleitungen und Ausrüstungsteile von Rohrleitungen (vgl. Artikel 3 Abs. 1 c)). Wie wird die Richtlinie angewandt, wenn es um die Einstufung von Rohren oder Ausrüstungsteilen geht, für die der Begriff DN nicht existiert (Kupferrohre, Plastikventile, Druckregler, Hohlquerschnitte …)?