Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Artikel 8 Abs. 4
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-21
Artikel 5 Abs. 3 der Druckgeräterichtlinie gestattet es den Mitgliedstaaten, zu verlangen, dass die in Anhang I Nr. 3.3 und 3.4 genannten Angaben zu Druckgeräten in der/den Amtssprache(n) des Landes vorliegen, in dem die Druckgeräte und Baugruppen an den Endbenutzer übergehen.
Bedeutet dies, dass in einem solchen Fall die Aufgabe der Übersetzung dem Hersteller