Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Anhang I Nr. 2.2.4
Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-01
Wie ist die Bedingung bezüglich der experimentellen Auslegungsmethode ohne Berechnung in Anhang I Nr. 2.2.2 zu interpretieren, in der gefordert wird, dass eine experimentelle Auslegung ohne Berechnung gemäß Nr. 2.2.4
durchgeführt werden darf, wenn das Produkt aus dem maximal zulässigen Druck (PS) und dem Volumen (V) kleiner als 6000 bar•L oder das Produkt PSxDN kleiner als 3000 bar ist?
Ist es möglich, ein Prüfmuster, welches mit der experimentellen Auslegungsmethode getestet werden soll, ohne die Reduzierung der Wanddicke, um den Korrosionszuschlag herzustellen?