Ja,
aber der Korrosionszuschlag wie auch andere Eigenschaften müssen als Korrekturfaktoren bei der Festlegung des Mindestwertes für den Prüfdruck berücksichtigt werden, wie in Anhang I Nr. 2.2.4 a), zweiter Abschnitt dargelegt wird.
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Antwort:
Ja,
aber der Korrosionszuschlag wie auch andere Eigenschaften müssen als Korrekturfaktoren bei der Festlegung des Mindestwertes für den Prüfdruck berücksichtigt werden, wie in Anhang I Nr. 2.2.4 a), zweiter Abschnitt dargelegt wird.