Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-03
Die Richtlinie verlangt keine Qualifikation für Umformverfahren in Nr. 3.1.1 des Anhangs I, obwohl sie eine solche Qualifikation für dauerhafte Werkstoffverbindungen in Nr. 3.1.2 in Anhang I enthält. Sie enthält jedoch eine wesentliche Anforderung zur Vorbereitung der Bauteile (vgl. Anhang I Nr. 3.1.1) und der Hersteller hat in der technischen Dokumentation der Druckgeräte zu zeigen, […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-09
Nein. Gemäß Anhang I Nr. 3.1.3 erfordert die DGRL, dass die zerstörungsfreien Prüfungen der dauerhaften Verbindungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Für das ZfP- oder ZP-Labor des Herstellers oder für das Prüflabor, an die der Hersteller die Prüfungen im Unterauftrag vergibt, ist keine Akkreditierung erforderlich.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-14
Ja, wenn die Schweißverbindung ein druckbedingtes Risiko auf das drucktragende Bauteil ausüben kann. Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern: Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern, außer wenn die Gefahrenanalyse zeigt, dass kein druckbedingtes Risiko besteht: