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Anlage

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Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Die Richtlinie verlangt keine Qualifikation für Umformverfahren in Nr. 3.1.1 des Anhangs I, obwohl sie eine solche Qualifikation für dauerhafte Werkstoffverbindungen in Nr. 3.1.2 in Anhang I enthält.

Sie enthält jedoch eine wesentliche Anforderung zur Vorbereitung der Bauteile (vgl. Anhang I Nr. 3.1.1) und der Hersteller hat in der technischen Dokumentation der Druckgeräte zu zeigen, dass diese Anforderung erfüllt ist.

Je nach Art der Module kann die notifizierten Stelle diese technische Dokumentation prüfen.

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