Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-13
„Falls zutreffend“ bezieht sich auf Stahl, da dies der einzige in Anhang I Nr. 7.5 genannte Werkstoff ist. Zu den Eigenschaften der Kerbschlagarbeit siehe auch Leitlinie G-17.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-17
BegründungDie Werte der Kerbschlagarbeit sind die typischste Form der Erfüllung der wesentlichen Sicherheitsanforderung an ausreichende Zähigkeit, die in Anhang I Nr. 4.1 a) spezifiziert wird. Obwohl die Kerbschlagzähigkeitsprüfung von Werkstoffen die allgemein akzeptierte Vorgehensweise ist, um nachzuweisen, dass Werkstoffe die spezifizierte Mindestzähigkeit besitzen, ist dies nicht der einzige Weg. Beispiele: Beschränkungen der Betriebstemperatur, Bruchmechanik. Anmerkung […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-18
Sie gelten für das Druckgerät in seiner Gesamtheit, d. h. auch für die Wärmeeinflusszonen einer Schweißverbindung, nicht aber für die nicht drucktragenden Teile. AnmerkungSpätere Fertigungsprozesse, die die Eigenschaften des Grundwerkstoffes beeinflussen, müssen gemäß Anhang I Nr. 3.1.1, 3.1.2 und 3.1.4 der DGRL bei der Festlegung der Eigenschaften des Grundwerkstoffes zu berücksichtigt werden.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-22
„Andere Kriterien“ bezieht sich auf weitere Kriterien, die z. B. von der Art, den Abmessungen, der Erzeugnisart und der Festigkeitsklasse des Stahls oder von den Betriebsbedingungen abhängen, und die berücksichtigt werden müssen, um seine Zähigkeit und Duktilität nachzuweisen. „Andere Werte“ bezieht sich auf diese anderen Kriterien, die zu anspruchsvolleren Werten für die Bruchdehnung oder die […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-28
Der in Anhang I, Nr. 7.5 geforderte Wert von 27 Joule bezieht sich auf Proben mit einem Querschnitt von 10 mm x 10 mm und einen Kerbschlagbiegeversuch KV nach EN ISO 148-1:2010, Metallische Werkstoffe – Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy – Teil 1: Prüfverfahren. Wenn eine Probe mit einer Standardgröße von 10 mm x 10 mm nicht […]