Der in Anhang I, Nr. 7.5 geforderte Wert von 27 Joule bezieht sich auf Proben mit einem Querschnitt von 10 mm x 10 mm und einen Kerbschlagbiegeversuch KV nach EN ISO 148-1:2010, Metallische Werkstoffe – Kerbschlagbiegeversuch nach Charpy – Teil 1: Prüfverfahren.
Wenn eine Probe mit einer Standardgröße von 10 mm x 10 mm nicht entnommen werden kann, wird empfohlen, eine kleinere Probe mit einem Querschnitt von 7,5 mm (7,5 mm x 10 mm) oder 5 mm (5 mm x 10 mm) zu verwenden und den Wert des Kerbschlagbiegeversuchs anzupassen (siehe EN 13445-2 und EN 13480-2).
Wenn aufgrund der Abmessungen des Werkstoffs keine kleinere Probe (5 mm x 10 mm) entnommen werden kann, ist der Nachweis der angegebenen 27 Joule nicht relevant, aber die Eigenschaften des Werkstoffs müssen vom Werkstoffhersteller dennoch garantiert werden.