Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Anhang II Diagramm 5
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-52
Artikel 4 Abs. 1 b) besagt, dass alle Schnellkochtöpfe den in Anhang I niedergelegten wesentlichen Anforderungen genügen müssen;
Artikel 1 Abs. 2 f) nimmt Geräte vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus, die nicht höher als Kategorie I klassifiziert sind und in den Anwendungsbereich der RL 2014/35/EU fallen. Wie sind diese beiden Artikel auf elektrische Schnellkochtöpfe anzuwenden?
Einige Warmwasserbereiter mit einem Volumen von mehr als 2 L sind für die Erzeugung von Warmwasser mit einer Temperatur von weniger als 110 °C
bestimmt, aber mit einem Sicherheitstemperaturbegrenzer ausgerüstet, der auf eine Temperatur von 120 °C eingestellt ist.
Welche zulässige maximale Temperatur TS ist von dem Hersteller anzugeben?
Bedeutet die Einstufung der Schnellkochtöpfe in die Kategorie III zur Bewertung des Entwurfs, dass auch die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an die Kategorie III geknüpft sind?