Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Anhang III Abschnitt 4
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-17
Für den Fall, dass serienmäßig hergestellte Druckgeräte nach Modul B (Baumuster) + C2 bewertet werden:
Muss der Hersteller die Kennnummer der notifizierten Stelle an allen Druckgeräten anbringen, auch wenn die notifizierte Stelle nur eine Stichprobe der Produktion geprüft hat?