Für den Fall, dass serienmäßig hergestellte Druckgeräte nach Modul B (Baumuster) + C2 bewertet werden:
Muss der Hersteller die Kennnummer der notifizierten Stelle an allen Druckgeräten anbringen, auch wenn die notifizierte Stelle nur eine Stichprobe der Produktion geprüft hat?
Antwort:
Ja,
alle nach Modul B (Baumuster) + C2 bewerteten Druckgeräte sind mit der Kennnummer der notifizierten Stelle zu kennzeichnen, die die Beteiligung der notifizierten Stelle an der Phase der Fertigungskontrolle anzeigt.