Ja,
alle nach Modul B (Baumuster) + C2 bewerteten Druckgeräte sind mit der Kennnummer der notifizierten Stelle zu kennzeichnen, die die Beteiligung der notifizierten Stelle an der Phase der Fertigungskontrolle anzeigt.
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Antwort:
Ja,
alle nach Modul B (Baumuster) + C2 bewerteten Druckgeräte sind mit der Kennnummer der notifizierten Stelle zu kennzeichnen, die die Beteiligung der notifizierten Stelle an der Phase der Fertigungskontrolle anzeigt.