Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-11
Artikel 14 Abs. 3 besagt, dass der Hersteller sich für ein Verfahren entscheiden kann, das für eine höhere Kategorie vorgesehen ist, sofern es eine solche gibt. Aus den Worten „sofern es eine solche gibt“ geht klar hervor, dass es in Fällen, bei denen ein Druckgerät in Kategorie IV eingestuft wurde, kein Modul einer höheren Kategorie […]