Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-16
Der Hersteller von Druckgeräten oder Baugruppen, die mit dem CE -Kennzeichen versehen sind, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Konformitätserklärung den nationalen Behörden auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden muss. Ansonsten wird die Konformitätsvermutung in Zweifel gestellt. Zu diesem Zweck muss der Hersteller oder sein in Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter eine schriftliche Konformitätserklärung ausstellen und […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-05
Die Festigkeit der Fundamente gehört nicht zu den Details, die von den notifizierten Stellen in den Modulen B Baumusterprüfung (Entwurfsmuster), G etc. zu prüfen sind. Jedoch ist der Hersteller durch Nr. 3.4 des Anhangs I der DGRL verpflichtet, die maßgeblichen Informationen (Stützkräfte etc.) zu liefern, sodass die für die Montage der Druckgeräte zuständige Stelle den […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie H-20
Die neu eingeführten Anforderungen stellen kein vollkommen neues Konzept dar. Sie verdeutlichen die einschlägigen Vorschriften der DGRL, die an den „Neuen Rechtsrahmen“ (NLF) angepasst wurden und beschreiben das Konzept, das den Auslegungs-, Herstellungs- und Konformitätsbewertungsprozessen der DGRL zugrunde lag und liegt, besser. Ein Hersteller, der eine Gefahrenanalyse gemäß RL 97/23/EG durchgeführt und auf dieser Grundlage […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-02
Eine notifizierte Stelle sollte bei der Zulassung der Qualitäts(sicherungs)systeme nach den Modulen D, D1, E, E1, H oder H1 berücksichtigen, dass der Hersteller bereits eine ISO 9000 Zertifizierung besitzt, insbesondere, wenn die Zertifizierung über eine akkreditierte Zertifizierungsorganisation erfolgte. Die notifizierte Stelle trägt jedoch die Gesamtverantwortung dafür, dass die Qualitäts(sicherungs)systeme der Druckgeräterichtlinie insbesondere in Bezug auf […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-03
Es ist der die Verantwortung für das jeweilige Druckgerät übernehmende Hersteller, welcher das Modul (oder die Modulkombination) wählt. Die Konformitätsbewertung bezieht sich auf ein Druckgerät und nicht auf seine einzelnen Teile für sich genommen. Der Hersteller des Druckgeräts ist verantwortlich dafür, dass er von seinem Subunternehmer die Angaben und Dokumentationen erhält, die für die Anwendung […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-04
Nein. Wie von Modul B (EU-Baumusterprüfung, Bau oder Entwurfsmuster), Anhang III, Nr. 6 und 7 der entsprechenden Module) gefordert, muss im Anhang zur Entwurfsprüfbescheinigung eine Liste der relevanten Teile der technischen Dokumentation sowie sonstigen einschlägigen Angaben enthalten sein, die es erlauben, dass die Anforderungen der Produktionsmodule Anwendung finden. Die auf dem Druckgerät anzubringende Nummer ist […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-06
Ja, unter Anwendung von Artikel 14 Abs. 6 a). Zum Beispiel kann auf die Ventile ein anderes Modul angewandt werden als auf den Behälter oder die Rohrleitungen, an dem/denen sie installiert sind.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-07
Ja. Die DGRL sieht vor, dass der Hersteller eine Betriebsanleitung erstellt (siehe Anhang I Nr. 3.4) und sie zusammen mit dem Gerät ausliefert. Eine geeignete Betriebsanleitung ist eine wesentliche Sicherheitsanforderung und muss daher Teil des Konformitätsbewertungsverfahrens sein. Wenn die Durchführung oder Überwachung der Abnahme zu den Aufgaben der notifizierten Stelle gehört, muss diese prüfen, ob […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-09
Nein. Bauteile sind keine Druckgeräte und unterliegen daher keinem eigenen Konformitätsbewertungsverfahren. Im Hinblick auf die Anforderungen an Bauteile, die in Druckgeräten Verwendung finden sollen, sei auf Leitlinien A-22 und G-19 verwiesen. Anmerkung 1Die Endabnahme einschließlich der Druckprüfung, findet Anwendung auf das gesamte Druckgerät und nicht auf das Bauteil an sich. Anmerkung 2Wenn das Bauteil nicht nach einer harmonisierten Norm […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-10
Nein. Selbst wenn unterschiedliche Organisationen beteiligt sein können, besagt die Richtlinie eindeutig, dass es nur einen „Hersteller“ geben kann, der für den Entwurf, die Herstellung und die Konformitätsbewertung des Druckgeräts verantwortlich ist. Der „Hersteller“ kann Aufträge in Verbindung mit dem Entwurf und/oder der Fertigung im Untervertrag vergeben, muss aber die übergeordnete Kontrolle ausüben und die […]