Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-16

Der Hersteller von Druckgeräten oder Baugruppen, die mit dem CE -Kennzeichen versehen sind, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Konformitätserklärung den nationalen Behörden auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden muss. Ansonsten wird die Konformitätsvermutung in Zweifel gestellt. Zu diesem Zweck muss der Hersteller oder sein in Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter eine schriftliche Konformitätserklärung ausstellen und […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-22

Die DGRL Artikel 17 Abs. 2 fordert, dass die EU-Konformitätserklärung „in die Sprache bzw. Sprachen“ übersetzt wird, „die von den dem Mitgliedsstaat vorgeschrieben wird/werden, in dem das Druckgerät oder die Baugruppe in Verkehr gebracht wird bzw. auf dessen Markt das Druckgerät bereitgestellt wird.“

Druckgeräterichtlinie Leitlinie J-06

Die harmonisierte Norm oder technische Spezifikation, auf die Bezug genommen wird, ist das maßgebliche Dokument(e), das alle Aspekte in Bezug auf Werkstoffe, Auslegung, Fertigung und Prüfung des Druckgeräts oder der Baugruppe umfasst. Wenn es sich bei dem maßgeblichen Dokument um eine interne Spezifikation oder ein veröffentlichtes technisches Regelwerk handelt, muss diese Angabe ebenfalls gemacht werden. […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie J-08

Die Konformitätserklärung für Baugruppen muss eine Beschreibung aller Druckgeräte, aus denen die Baugruppe besteht, sowie für jedes einzelne Druckgerät das angewandte Konformitätsbewertungsverfahren enthalten. AnmerkungDiese Beschreibung umfasst die Identifizierung der Druckgeräte der Kategorien I bis IV. Die übrigen Elemente, die bei der Bewertung des Zusammenbaus der Druckgeräte-Baugruppe berücksichtigt werden (einschließlich Druckgeräte nach Artikel 4 Abs. 3 […]