Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-17
Durchleitung von Fluiden ausgelegt und gebaut, sondern ist zur Verwendung in einer Reihe von Anwendungen einschließlich anderer Fernleitung zur Durchleitung von Fluiden oder zum Beispiel für Rohrleitungen in der Industrie vorgesehen. Typische Beispiele für Standarddruckgeräte bei Fernleitungen, Druckregelstationen oder Kompressorstationen sind: Messvorrichtungen, Ventile, Druckregler, Sicherheitsventile, Filter, Wärmeaustauscher, Behälter. Diese Geräte sind von der Richtlinie erfasst.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-18
Nein. Nach Artikel 1 Absatz 2 a) ist „… ein Rohrsystem für die Durchleitung von Fluiden … zu oder von einer (Offshore- oder Onshore-) Anlage …“ von der Richtlinie ausgenommen. Dies umfasst Fernleitungen für die Durchleitung von Fernheizungswasser, während die Standarddruckgeräte z. B. in den Kesselhäusern und Pumpstationen unter die Richtlinie fallen (siehe Leitlinie A-17).
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-28
Bei diesen Stationen handelt es sich um Drucksysteme, die Kompressoren, Wärmetauscher, Ventile, Filter, Rohrleitungen usw. umfassen können. Wenn sie speziell für Fernleitungen ausgelegt sind, gelten sie als Nebenausrüstungen und sind somit gemäß Artikel 1 Abs. 2 a) von der DGRL ausgenommen. Diese Ausnahme erstreckt sich jedoch nicht auf Standarddruckgeräte, die sich ggf. in diesen Stationen […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-29
Die Ausnahme nach Artikel 1 Abs. 2 a) endet an der Absperrvorrichtung der Einspeise-/Entnahmestellen der Nebenausrüstungen, die in Stationen enthalten sind, die die Industrieanlage mit dem Fluid versorgen. Vgl. auch Leitlinien A-28 und A-17 AnmerkungDie Anlage, die über die im obigen Schaubild näher bezeichneten Absperrvorrichtungen hinausgeht, wird von der DGRL erfasst; dazu gehören alle Druckgeräte und alle Rohrleitungen […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-31
Tankstellen für erdgasbetriebene Fahrzeuge fallen unter die DGRL. Sie sind nach Artikel 1 Abs. 2 a) nicht als Nebenausrüstungen, die speziell für Fernleitungen ausgelegt sind, ausgenommen. Verdichter gelten jedoch als Maschinen nach Artikel 1 Abs. 2 j) und können somit von der DGRL ausgenommen sein (siehe Leitlinie A-11).