Alle Leitlinien mit nachstehender Referenz zur Druckgeräterichtlinie:
Artikel 1 Abs. 2 b)
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-16
Artikel 1, Abs. 2 b) nimmt “Netze für die Versorgung, die Verteilung und den Abfluss von Wasser sowie die mit ihnen verbundene Ausrüstungsteile“ vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus”.
Es ist zu klären, was Wasser, Netze und die mit ihnen verbundene Ausrüstungsteile in diesem Zusammenhang sind.