Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Ja.

Begründung

  1. Obwohl die Löschgasrohrleitungen (wie CO2- oder Inertgasleitungen nur bei Auslösung des Löschsystems kurzfristig unter Druck gesetzt werden und diese Leitungen an der Auslassöffnung offen sind, werden sie einem Druck PS von über 0,5 bar ausgesetzt.
  2. Die Rohrleitungen eines Sprinklersystems gelten nicht als unter die Ausnahmeregelung von Artikel 1 Abs. 2 b) fallend, da sie kein Netz für die Versorgung, die Verteilung und den Abfluss von Wasser sind.

Anmerkung 1
Die Stelle, für die der Druck PS angegeben wird, muss maßgebend für den maximalen Druck sein, dem die Rohrleitung ausgesetzt sein wird.

Anmerkung 2
Für die Einstufung gilt Anhang II Diagramm 7, wenn es sich bei dem Inhalt um CO₂ oder ein Inertgas handelt. Bei Sprinklersystemen gilt Diagramm 7 für Trockenleitungen und Diagramm 9 für Wasser.

Anmerkung 3
Die DGRL beschränkt sich auf druckbedingte Gefährdungen. Funktion und Effizienz der Feuerlöschsysteme fallen nicht unter die DGRL.

Siehe auch Leitlinien A-09 und I-08.