Ja.
Begründung
- Obwohl die Löschgasrohrleitungen (wie CO2- oder Inertgasleitungen nur bei Auslösung des Löschsystems kurzfristig unter Druck gesetzt werden und diese Leitungen an der Auslassöffnung offen sind, werden sie einem Druck PS von über 0,5 bar ausgesetzt.
- Die Rohrleitungen eines Sprinklersystems gelten nicht als unter die Ausnahmeregelung von Artikel 1 Abs. 2 b) fallend, da sie kein Netz für die Versorgung, die Verteilung und den Abfluss von Wasser sind.
Anmerkung 1
Die Stelle, für die der Druck PS angegeben wird, muss maßgebend für den maximalen Druck sein, dem die Rohrleitung ausgesetzt sein wird.
Anmerkung 2
Für die Einstufung gilt Anhang II Diagramm 7, wenn es sich bei dem Inhalt um CO₂ oder ein Inertgas handelt. Bei Sprinklersystemen gilt Diagramm 7 für Trockenleitungen und Diagramm 9 für Wasser.
Anmerkung 3
Die DGRL beschränkt sich auf druckbedingte Gefährdungen. Funktion und Effizienz der Feuerlöschsysteme fallen nicht unter die DGRL.