Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-37
Nein. BegründungDer Ausschluss in Artikel 1 Abs. 2 i) gilt für alle darin genannten Bohrlochkontrollgeräte, sowie für alle Geräte, die sich vor diesen Bohrlochkontrollgeräten in Richtung der Öl- und Gaslagerstätten befinden. Anmerkung 1In einigen Fällen werden auf dem Meeresboden Verarbeitungsgeräte (z. B.Abscheider) zwischen den in Artikel 1 Abs. 2 i) genannten Geräten und der/den Fernleitung(en) […]