Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Nein.

Begründung
Der Ausschluss in Artikel 1 Abs. 2 i) gilt für alle darin genannten Bohrlochkontrollgeräte, sowie für alle Geräte, die sich vor diesen Bohrlochkontrollgeräten in Richtung der Öl- und Gaslagerstätten befinden.

Anmerkung 1
In einigen Fällen werden auf dem Meeresboden Verarbeitungsgeräte (z. B.Abscheider) zwischen den in Artikel 1 Abs. 2 i) genannten Geräten und der/den Fernleitung(en) angebracht. In diesen Fällen fallen die Verarbeitungsgeräte in den Anwendungsbereich der DGRL.

Anmerkung 2
Die DGRL im Allgemeinen und Artikel 1 Abs. 2 i) im Besonderen unterscheiden nicht zwischen Unterwasser- und Überwassergeräten.

Anmerkung 3
Spezifische Lösungen in Bezug auf die wesentlichen Sicherheitsanforderungen müssen auf der Grundlage der Gefahrenanalyse berücksichtigen, dass diese Geräte unter Wasser benutzt werden.