Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-24
Anmerkung 1Diese Frage ist von besonderer Relevanz für die innerstaatlichen Rechtsvorschriften über Flüssiggas-, Erdgas- und Wasserstoffanlagen. Anmerkung 2Die DGRL-Bestimmungen über die Risikoanalyse und die Kategorien der Konformitätsbewertung berücksichtigen die explosionsgefährlichen/entzündbaren Stoffeigenschaften des Fluids. Anmerkung 3Innerstaatliche Anforderungen können sich jedoch mit Aufstellungs- bzw. Installationsvoraussetzungen für Druckgeräte oder Baugruppen befassen, z. B. um das Bedienungspersonal, die Umwelt […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-13
Ja. BegründungVakuumhüllen, deren maximal zulässigen Druck 0,5 bar nicht überschreitet, sind keine unabhängigen Druckräume im Sinne der Richtlinie. Als Bauteile, die an druckhaltende Teile angebracht sind, sind sie jedoch Teile des Druckgeräts. Deshalb müssen negative Auswirkungen der Vakuumhülle und der Isolierung auf die drucktragenden Wandungen berücksichtigt und vermieden werden.