Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-14
Ja, für Modul G. In der Tat heißt es in Artikel 16, dass abweichend von den Bestimmungen über die Aufgaben der benannten Stellen, die Konformität von Druckgeräten von einer Betreiberprüfstelle beurteilt werden kann. So kann die in Anhang I Nr. 4.2 c) genannte besondere Bewertung von einer Betreiberprüfstelle durchgeführt werden, wenn sie gemäß Artikel 16 […]