Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-15

Ja, sofern die Abnahme vor Ablauf der Gültigkeit des Systemzertifikats nach dem QS-System erfolgte, das von der notifizierten Stelle „X“ zertifiziert (und überwacht) wurde. Der Hersteller muss dokumentieren im Rahmen welcher Zulassung sein Gerät hergestellt wurde. Eine Lösung besteht darin, die Konformitätserklärung mit einem Datum zu versehen.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-17

Ja, alle nach Modul B (Baumuster) + C2 bewerteten Druckgeräte sind mit der Kennnummer der notifizierten Stelle zu kennzeichnen, die die Beteiligung der notifizierten Stelle an der Phase der Fertigungskontrolle anzeigt.