Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-07
Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die ausschließlich für bestimmte, unter Artikel 4 Abs. 3 der DGRL fallende Druckgeräte oder Baugruppen hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, dürfen nicht die CE Kennzeichnung nach der DGRL tragen (siehe jedoch Anmerkung 2). Ferner werden Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion, die ausschließlich für nicht unter die DGRL fallende Geräte bestimmt sind, ebenfalls nicht […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie E-06
Nein. Wenn unter nach vernünftigem Ermessen vorhersehbaren Bedingungen die zulässigen Grenzwerte überschritten werden können, muss eine Schutzvorrichtung in Form eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion eingesetzt werden, welche gegebenenfalls durch eine Überwachungseinrichtung ergänzt wird. AnmerkungAnhang I Nr. 2.11 listet die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an die Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion auf, die auf Überwachungseinrichtungen keine Anwendung finden. Insbesondere müssen Ausrüstungsteile […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie D-11
Nein, die komplette Sicherheitseinrichtung kann nur als Ganzes konformitätsbewertet werden, und es ist nur eine CE-Kennzeichnung anzubringen. Die CE-Kennzeichnung ist am Halter anzubringen, da dieser im Regelfall seltener ausgetauscht werden muss. Berstscheiben-Sicherheitseinrichtungen werden in der Regel als Set mit einer Halterung und mehreren Ersatzscheiben geliefert. Obwohl beide Komponenten Teil einer Sicherheitseinrichtung sind und daher erst […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-16
Im Allgemeinen sind Druckregler druckhaltende Ausrüstungsteile. Nur für den Fall, bei dem sie die Definition eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion erfüllen, und somit eine spezifische Sicherheitsfunktion haben, sind sie als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion anzusehen und müssen die Anforderungen des Anhangs I Nr. 2.11 erfüllen. Wird ein Druckregler in eine Baugruppe eingebaut, in der der Auslegungsdruck des […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-32
Nein, nach der Begriffsbestimmung in Artikel 2 Ziff. 4 ist ein Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion dazu bestimmt, dass es Druckgeräte gegen das Überschreiten der maximal zulässigen Grenzen schützt. Anmerkung 1Mit diesen Geräten sind jedoch wichtige Sicherheitsfragen verbunden, die von der grundlegenden Sicherheitsanforderung des Anhangs I Nr. 2.3 der DGRL erfasst werden. Der Hersteller muss sich im […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-33
Die einzelnen Druckgeräte sind nach ihren inhärenten Eigenschaften (PS, V, DN, …) einzustufen. Ihre Integration in die Sicherheitskette erfolgt unter Verwendung eines Konformitätsbewertungsverfahrens der Kategorie IV oder einem Verfahren, welches der Kategorie der Ausrüstung entspricht, für die die Sicherheitskette speziell konzipiert ist. Wenn Druckgeräte in eine Sicherheitskette eingebunden sind, werden sie als Teile dieser Sicherheitskette […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-40
Das druckhaltende Ausrüstungsteil wird durch das Zusammenfügen beider Ausrüstungsteile nicht zu einem Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion. Die Kombination der einzelnen Teile führt nicht zu einer Erweiterung ihrer unterschiedlichen Funktionen. Beide Ausrüstungsteile müssen jeweils einer entsprechenden Konformitätsbewertung und Kennzeichnung unterzogen werden. Anmerkung 1Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil, das mit einem Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion versehen ist, stellt keine Baugruppe dar, […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-06
Ein Druckmesser lässt sich möglicherweise als Schutzvorrichtung im Sinne von Anhang I, Nr. 2. / Anhang I Nr. 2.10 b) betrachten. Die Richtlinie berücksichtigt diese Ausrüstungsteile, sie stellen jedoch keine Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion im Sinne des Artikel 2, Ziff. 4 dar. Sie sind druckhaltende Ausrüstungsteile im Sinne des Artikels 2 Ziff. 5, die unter die […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-20
Ein Messsystem alleine kann nicht als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion betrachtet werden, denn nach der DGRL muss es notwendigerweise: Um ein Regelsystem als Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion einzustufen, muss es als letztes entscheidendes Mittel zum Schutz des Druckgeräts vor einem Überschreiten der zulässigen Grenzen konstruiert und in Verkehr gebracht sein und muss daher den entsprechenden wesentlichen Anforderungen […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie A-25
Ein Sensor als solcher fällt weder unter die Definition eines druckhaltende Ausrüstungsteils nach Artikel 2 Nummer 5 (vgl. Leitlinie A-08) noch unter die Definition eines Ausrüstungsteils mit Sicherheitsfunktion nach Artikel 2 Ziff. 4. Somit darf (nach der DGRL) an dem einzelnen Sensor keine CE-Kennzeichnung angebracht werden. Das Konformitätsbewertungsverfahren und die wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Richtlinie beziehen sich […]