Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-13
Die in Artikel 2 Ziff. 6 enthaltene Definition verbietet nicht, dass nicht unter die DGRL fallende Druckgeräte (Druckgeräte, die nach Artikel 1 Abs. 2 ausgenommen sind) in eine Baugruppe eingebaut werden, die von der DGRL erfasst ist. Bei einer unter die DGRL fallenden Baugruppe erstreckt sich die Gesamtbewertung der Konformität nicht auf die Bewertung von […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-14
Gemäß Leitlinie C-05 umfassen die Baugruppen nach Artikel 4 Absatz 2 (letzter Satz) mindestens den Kessel mit den zugehörigen Schutzeinrichtungen. Es reicht jedoch aus, dass der Hersteller des Kessels ein Zertifikat für die EU-Baumusterprüfung (Entwurfsmuster) erhält, sofern er in seiner Montageanleitung eindeutig die geeignete Schutzeinrichtung angibt, die in der Baugruppe zu verwenden ist und wie sie eingebaut […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie C-20
Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden: In beiden Fällen ist der korrekte Einbau gemäß der DGRL zu bewerten, vgl. DGRL-Leitlinie C-13. AnmerkungVgl. auch DGRL-Leitlinie A-33.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie B-40
Das druckhaltende Ausrüstungsteil wird durch das Zusammenfügen beider Ausrüstungsteile nicht zu einem Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion. Die Kombination der einzelnen Teile führt nicht zu einer Erweiterung ihrer unterschiedlichen Funktionen. Beide Ausrüstungsteile müssen jeweils einer entsprechenden Konformitätsbewertung und Kennzeichnung unterzogen werden. Anmerkung 1Ein druckhaltendes Ausrüstungsteil, das mit einem Ausrüstungsteil mit Sicherheitsfunktion versehen ist, stellt keine Baugruppe dar, […]