Hier müssen zwei Fälle unterschieden werden:
- Das TPED-Gefäß bleibt ein ortsbewegliches Druckgerät, das als Gasspeichersystem verwendet wird und weiterhin gemäß den Transportvorschriften befördert und an Füllstationen befüllt wird.
Es ist nicht erforderlich, diese ortsbeweglichen Druckgefäße nochmals nach der DGRL zu bewerten. - Das TPED-Gefäß wird dauerhaft Teil einer DGRL-Baugruppe (das heißt, dass es nur vor Ort befüllt wird).
Der Statuswandel von ortsbeweglichem (TPED) zu stationärem Druckgerät (DGRL/PED) erfordert, dass das ursprüngliche TPED-Gefäß auf der Grundlage der DGRL eingestuft und neu bewertet werden muss.
In beiden Fällen ist der korrekte Einbau gemäß der DGRL zu bewerten, vgl. DGRL-Leitlinie C-13.
Anmerkung
Vgl. auch DGRL-Leitlinie A-33.