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Nahtlose Rohre EN 10216-5 mit Prüfkategorie TC2 für Druckgeräte

Nahtlose Rohre EN 10216-5 TC2 aus austenitischen und austenitisch-ferritischen Werkstoffen nach für Rohrleitungen erfordern eine höhen Prüfumfang beim Rohrhersteller und sind geeignet für Druckgeräte mit höheren Anforderungen,

Nahtlose Rohre EN 10216-5 TC2

Auswahl der Prüfkategorie für das anzuwendende Regelwerk

Für nahtlose Rohre aus austenitischen und austenitisch-ferritischen Werkstoffen für Druckbeanspruchung steht die umfassende europäische Norm EN 10216-5 zur Verfügung, die zur Normenreihe EN 10216-1 bis 5 gehört und als harmonisierte Norm im Rahmen der Druckgeräterichtlinie eingestuft. ist.

Die Prüfkategorie TC1 und TC2 unterscheiden sich hinsichtlich der Prüfanforderungen und des Prüfumfangs. So fordert TC2 z. B. den Nachweis von Quer- und Längsfehler, Nachweis der Freiheit von Doppelungen an Rohrenden für jedes Rohr oder die doppelte Anzahl der Zugproben. Eine Übersicht ist in Tabelle 15 der EN 10216-5 aufgelistet. Die Prüfkategorie ist in der Bestellung anzugeben.

Auswahl geeigneter Werkstoffe

Die Anforderungen an Rohren für industrielle Rohrleitungen im Sinne der Druckgeräterichtlinie sind u. a. in unterstützende harmonisierte Werkstoffnormen festgelegt. Der Umfang ob sie ganz oder teilweise die Anforderungen der grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß den Abschnitten 4 und 7.5 des Anhang I der DGRL erfüllen, kann mit Anhang ZA der harmonisierten Norm verifiziert werden. Damit ist jedoch nichts über die Eignung eines bestimmten Werkstoffes für ein bestimmtes Druckgerät ausgesagt. Die Auswahl geeigneter Werkstoffe für eine konkrete Anforderung bei einem Druckgerät hat der Hersteller im Rahmen der Risikoanalyse zu treffen und festzulegen.

Regelwerke für Rohrleitungen

Dem Rohrleitungshersteller stehen unterschiedliche Regelwerke für den Bau von Rohrleitungen zur Verfügung, die ihm im Rahmen der Konformitätsbewertung hilfreich zur Verfügung stehen:

  • Die Normenreihe EN 13480 als harmonisierte Produktnorm
    Diese Normenreihe löst aufgrund des Status „harmonisiert“ die Vermutungswirkung aus, d. h. bei Anwendung dieses Norm kann der Hersteller davon ausgehen, dass die Anforderungen der DGRL erfüllt werden.
  • Das deutsche Regelwerk AD 2000 mit dem Merkblatt HP 100 R.
    Dies ist eine technische Spezifikation. Sie hat nicht den Status „harmonisiert“ und löst damit nicht automatisch die Vermutungswirkung aus. Dieses Regelwerk konkretisiert die Anforderungen der DGRL. Allerdings liegt es in der Verantwortung des Herstellers zu prüfen, ob damit alle Anforderungen der DGRL auch erfüllt werden.

Auswahl der Prüfkategorie

In dem Merkblatt AD 2000/HP 100R wird für Rohrleitungen der Kategorie I und II auf die Rohrnorm EN 10216-5 verwiesen (kein Hinweis auf das AD 2000 Merkblatt/W 2). Bei Rohrleitungen der Kategorie III wird auf die zusätzlichen Anforderungen des Merkblattes W 2 verwiesen.
Die harmonisierte Norm EN 13480 enthält keine Hinweise zur Prüfkategorie. Somit hat allein der Rohrleitungshersteller im Rahmen der Risikoanalyse für den konkreten Anwendungsfall zu prüfen, welche Prüfkategorie für diesen bestimmten Fall zur Anwendung kommen muss.

Werkstoffnachweise für nahtlose Rohre

In beiden genannten Regelwerken ist die Art der Werkstoffnachweise abhängig von der Kategorieeinstufung der Rohrleitung. Allerdings ist das AD 2000-Regelwerk hier wesentlich restriktiver (siehe Grafik) was für Rohrleitungshersteller erhebliche Mehrkosten bedeuten kann, insbesondere bei der Kategorie III wie z. B. höhere Beschaffungskosten, Kosten für Umstempelungen durch autorisierte Stellen.

Zusammenfassung

Mit den beiden zur Verfügung stehenden Prüfkategorien TC1 und TC2 haben die Rohrleitungshersteller die Möglichkeit, auf einen konkreten Anwendungsfall die höhere Prüfkategorie zu wählen um ein mehr an Sicherheit zu bekommen, dass das Rohr die geforderten Anforderungen auch erfüllt. Allerdings muss der Rohrleitungshersteller sich mit der Norm auseinandersetzen um den höheren Prüfaufwand beurteilen zu können und welche Sicherheit damit konkret verbunden ist. In den Regelwerken oder in der Norm selber fehlen praktische Entscheidungskriterien für die Auswahl der geeigneten Prüfkategorie. Dies trifft vor allem zu bei der EN 13480-2. Bei Anwendung des AD 2000-Merkblattes HP 110R ist bei Rohrleitungen der Kategorie III die Prüfkategorie TC2 explizit gefordert (nicht bei Rohren mit einem Durchmesser nicht größer als 42,4 mm und Wandstärke ≤ 3,6 mm).
Zwei Prüfkategorien bedeuten für den Rohrhersteller höhere Beschaffungskosten, teure Lagerhaltung und mehr an Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit.