Vorwort |
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) |
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Akzeptiert vom LASI: Dezember 2012 |
00 Vorwort
01 Anwendungsbereich
02 Begriffsbestimmungen
03 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung
04 Harmonisierte Normen
05 Normen und andere technische Vorschriften
06 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
07 CE-Kennzeichnung
21 GS-Zeichnen
26 Marktüberwachungsmaßnahmen
27 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
Vorwort
Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) am 1. Dezember 2011 wurde das bis dahin geltende Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst. Das neue ProdSG dient in erster Linie der Anpassung des bisherigen Geräte- und Produktsicherheitsrechts an den neuen europäischen Rechtsrahmen (New Legislative Framework – NLF). Aufgrund der Neufassung war eine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Leitlinien zum GPSG – LV 46 – erforderlich.
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legt bundeseinheitlich Sicherheitsstandards für Produkte fest. Der Gesetzgeber hat dabei durch die abstrakten Formulierungen der gesetzlichen Bestimmungen bewusst Spielräume für eigenverantwortliche Entscheidungen der Wirtschaftsakteure gelassen.
Besondere Bedeutung kommt deshalb der Auslegung des ProdSG durch die Aufsichtsbeamtinnen und –beamten zu. Die Leitlinien stellen eine Entscheidungshilfe dar, wie den Anforderungen des ProdSG entsprochen werden kann. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass im begründeten Einzelfall abweichend von den Leitlinien dem ProdSG ebenfalls entsprochen werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere durch die spezielleren Vorschriften in anderen Rechtsbereichen und den Verordnungen nach § 8 Abs. 1 ProdSG, die Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union umsetzen, ergänzende und abweichende Regelungen bestehen können.