Leitlinien Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
00 Vorwort
01 Anwendungsbereich
02 Begriffsbestimmungen
03 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung
04 Harmonisierte Normen
05 Normen und andere technische Vorschriften
06 Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
07 CE-Kennzeichnung
21 GS-Zeichnen
26 Marktüberwachungsmaßnahmen
27 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
07. CE-Kennzeichnung |
||
Leitlinie |
Ausgabe |
Frage |
Leitlinie 7/1 |
Dezember 2012 |
Dürfen gebrauchte Produkte, die als neue rechtmäßig mit der CE-Kennzeichnung versehen worden sind, beim Bereitstellen CE-gekennzeichnet bleiben (ausgenommen wesentlich veränderte und solche Produkte, die im Rahmen der Einfuhr in den EWR wie neue Produkte zu behandeln sind)? |