Richtlinien nach dem neuen Konzept schreiben häufig vor, dass Produkte vor dem Inverkehrbringen durch unabhängige Dritte zertifiziert werden. Bei diesen unabhängigen Dritten handelt es sich um Labore, Inspektions- und Zertifizierungsstellen, die allgemein als Konformitätsbewertungsstellen (mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten), tätig sind:
- Notifizierte Stellen
- anerkannte unabhängige Prüfstellen
- Betreiberprüfstellen.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten sind in der DGRL selbst festgelegt, die Entscheidung über weitere Kriterien zur Notifizierung , treffen die Mitgliedstaaten. Eine Akkreditierung ist keine Verpflichtung für das Verwaltungsverfahren zur Notifizierung durch die ZLS (siehe unten).

Durch eine Akkreditierung nach einer harmonisierten Akkreditierungsnorm (Konformitätsvermutung) kann die Konformitätsbewertungsstelle nachweisen, dass sie die Kriterien der harmonisierten Norm abdecken (siehe Artikel 26 der DGRL).
Im Rahmen der Druckgeräterichtlinie können nachstehende Akkreditierungsnormen relevant sein:
- EN ISO/IEC 17011 für Akkreditierungsstellen
- EN ISO/IEC 17025 für Prüflaboratorien z. B. für zerstörungsfreie Prüfungen, zerstörende Werkstoffprüfungen
- EN ISO/IEC 17024 für Personalzertifizierungsstellen z. B. Zertifizierung von Prüfpersonal NDE, oder Schweißer
- EN ISO/IEC 17065 für Inspektiosstellen z.B. Bewertung von Produkt-Konformität oder Verfahren oder Prozesse
- EN ISO/IEC 17021 für Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherung, Managementsystemen
Rechtsgrundlage und Infrastruktur des Europ. Akkreditierungssystem
Die Rechtsgrundlage für das Europäische Akkreditierungssystem ist die Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Infrastruktur des Europäischen Akkreditierungssystems (EA):
Eine von der Europäischen Kommission anerkannten Stelle, die EA (Europäische Kooperation für die Akkreditierung) deren Hauptaufgabe es ist ein transparentes und qualitätsorientiertes System zur Beurteilung der Kompetenz von Konformitätsbewertungsstellen in ganz Europa zu fördern. Die EA vereint über 40 nationale Akkreditierungsstellen (nicht nur EU-Staaten) die jeweils von ihrer nationalen Regierung offiziell benannt wurden. Davon sind 29 EU-Akkreditierungsstellen die innerhalb der EU-Staaten benannt wurden.
Weiter Aufgaben der EA sind :
- für die nationalen Stellen das Betreiben eines Systems zur Beurteilung unter Gleichrangigen
Die nationalen Akkreditierungsstellen sind in der Regel für die Konformitätsbewertungsstellen zuständig, die in Ihrem Hohheitsgebiet ihren Sitz haben. Jedoch kann unter bestimmten Bedingungen die nationale Akkreditierungsstelle auch für andere Konformitätsbewertungsstellen tätig sein, z. B. wenn in dem jeweiligen Staat keine Akkreditierungsstelle eingerichtet ist. - Die Bewertung und Kompetenz von Akkreditierungsstellen basiert auf international anerkannte Standards
- Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen
- Die Festlegung von klaren Begriffsbestimmungen
Anforderungen an Akkreditierungsstellen:
In jedem europäischem Nationalstaat gibt es nur eine einzige Akkreditierungsstelle, die sowohl für den reglementierten Bereich (z.B. DGRL) als auch für den nicht reglementierten Bereich zuständig ist. Diese Akkreditierungsstellen müssen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig von ihrer rechtlichen Stellung hoheitlich handelnd tätig sein. Die nationale Akkreditierungsstelle darf nicht gewinnorientiert tätig sein.
Sie muss die Anforderungen der internationalen Norm ISO/IEC 17011 für Akkreditierungsstellen erfüllen um dadurch internationale Anerkennung erreichen zu können.
Durch Akkreditierungen wird im öffentlichen Interesse die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität von Konformitätsbewertungsstellen beurteilt und regelmäßig überwacht.
Begriff der Akkreditierung aus der Verordnung (EG) Nr. 765/2008:
„Bestätigung durch eine nationale Akkreditierungsstelle, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die in harmonisierten Normen festgelegten Anforderungen und gegebenenfalls zusätzliche Anforderungen einschließlich solcher in relevanten sektoralen Akkreditierungssystemen erfüllt, um eine spezielle Konformitätsbewertungstätigkeit durchzuführen.„
Aufgaben von Akkreditierungsstellen:
Nachstehende Aufgaben sind im Wesentlichen durch Akkreditierungsstellen zu erfüllen:
- Die Begutachtung und laufende Überwachung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstellen.
- Ausstellung von Akkreditierungsurkungen an die begutachteten Konformitätsbewertungsstellen
- Eine wirksame Zusammenarbeit zwischen nationalen Akkreditierungsstellen im Rahmen der grenzüberschreitenden Akkreditierung und für die ordnungsgemäße Durchführung der Beurteilung unter Gleichrangigen.
- Mit anderen nationalen Akkreditierungsstellen in anderen Staaten Informationen auszutauschen
- Nationale Behörden und der Kommission relevante Informationen zur Verfügung zu stellen
Einzige Akkreditierungsstelle in Deutschland: Deutsche Akkreditierungstelle GmbH – DAkkS
In Deutschland ist die Europ. Verordnung durch das Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) umgesetzt, das im August 2009 in Kraft getreten ist. Es regelt unter anderem die Aufgaben und Befugnisse der nationalen Akkreditierungsstelle sowie des Akkreditierungsbeirats. Akkreditierung ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 eine hoheitliche Tätigkeit. Das darauf aufbauende Gesetz über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) sieht vor, dass vorrangig eine juristische Person des Privatrechts mit der Aufgabe als Akkreditierungsstelle beliehen ist. Die Voraussetzungen für eine solche Beleihung sind in § 10 AkkStelleG geregelt. Dazu ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beliehen worden, an der Bund, Länder und Wirtschaft beteiligt sind. Die Beleihung der nationalen Akkreditierungsstelle ist auf der Grundlage des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (AkkStelleG) erfolgt. Diese ist in der Rechtsform einer GmbH etabliert. Die nationale Akkreditierungsstelle arbeitet nicht gewinnorientiert und wendet in Bezug auf ihre hoheitliche Tätigkeit das deutsche Verwaltungsrecht an. Der Sitz der nationalen Akkreditierungsstelle ist Berlin, wobei die nationale Akkreditierungsstelle mehrere Standorte hat. Die nationale Akkreditierungsstelle hat den Namen „Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH“ (DAkkS).
Befugniserteilung zur Notifizierung in Deutschland durch die ZLS
Im Verwaltungsverfahren (Befugniserteilung) wird von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) geprüft, ob die Anforderungen an Notifizierte Stellen hinsichtlich der Druckgeräterichtlinie von der Stelle eingehalten werden. Die Befugniserteilung wir für eine Dauer von höchstens 5 Jahren befristet.
Eine Akkreditierung (z.B. ISO/IEC 17065) als Konformitätsbewertungsstelle im Rahmen der DGRL ist keine verpflichtende Voraussetzung für das Verwaltungsverfahren zur Notifizierung durch die ZLS.