Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie

Frage:

Antwort:

Nein.

Die Einstufung eines Druckgeräts wird von den folgenden Faktoren bestimmt:

  • Gerätetyp (Behälter, Rohrleitungen oder druckhaltendes Ausrüstungsteil),
  • Fluidtyp: Gas oder Flüssigkeit,
  • Fluidgrupe 1 oder 2.

Diese Faktoren bestimmen, welches der in Anhang II aufgeführten Diagramme Anwendung findet. In dem entsprechenden Diagramm wird die Kategorie des Geräts durch den maximal zulässigen Druck und das Volumen für Behälter oder den maximal zulässigen Druck und den DN für Rohrleitungen bestimmt.

Die maßgeblichen Anmerkungen unterhalb der Diagramme müssen ebenfalls bei der Einstufung berücksichtigt werden.

Ein DN 25 Ventil kann z. B. gemäß Artikel 4 Abs. 3 nur unter die gute Ingenieurpraxis fallen und darf nie eine CE-Kennzeichnung erhalten (siehe auch Leitlinie B-17).

Anmerkung 1

In Ausnahmefällen verlangt die Richtlinie die Verwendung einer höheren Kategorie (z. B. bei Behältern für instabiles Gas oder bei tragbaren Feuerlöschern), aber selbst dann kann der Hersteller keine Kategorie wählen.

Anmerkung 2

Die Einstufung von Ausrüstungsteilen mit Sicherheitsfunktion fällt nicht in den Bereich der Diagramme in Anhang II (siehe Nr. 2 von Anhang II)

Anmerkung 3

Die DGRL räumt gleichwohl dem Hersteller eine gewisse Freiheit ein, sich für ein Konformitätsbewertungsverfahren zu entscheiden, das für eine höhere Kategorie vorgesehen ist, sofern es eine solche gibt (siehe Leitlinie B-11). Für Druckgeräte, die unter die gute Ingenieurpraxis fallen, siehe Leitlinie B-18.