Diese Ausnahmeregelung betrifft nur Auspuff- und Einlassschalldämpfer, die einem Gegendruck von kleiner oder gleich 0,5 bar aufweisen.
Im Allgemeinen stehen diese Geräte in unmittelbarem Kontakt mit der Atmosphäre.
Schalldämpfer, die einem Gegendruck von mehr als 0,5 bar aufweisen (z. B. Auslassschalldämpfer eines Boosters) unterliegen als druckhaltende Ausrüstungsteile der Richtlinie.