Umfassende und aktuelle Informationen zur Druckgerätesicherheit

Anlage

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-10

Die Hersteller von Schweißzusatzwerkstoffen haben Prüfbescheinigungen vorzulegen, durch die die Übereinstimmung mit der Anforderung erklärt wird. Auf der Grundlage von Anhang I Nr. 4 und Leitlinie G-05 haben die Hersteller von Schweißzusatzstoffen Werkszeugnisse “2.2” als Prüfunterlage entsprechend der Norm EN 10204 vorzulegen. Die in Anhang I Nr. 3.1.5 vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit gilt auch für Schweißzusatzwerkstoffe. Sie […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-25

Endlos geschweißte Rohre, d. h. Rohre, die aus Coils als Ausgangsmaterial im Rahmen eines automatischen Verfahrens hergestellt werden, und die in der Regel nach dem Schweißvorgang wärmebehandelt werden, gelten im Sinne der Zertifizierungsverfahren als Werkstoffe, vorausgesetzt, dass sowohl die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I Nr. 4 „Werkstoffe“ als auch die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-01

Nein, in Übereinstimmung mit und unter der Verantwortung der notifizierten Stelle oder einer anerkannten unabhängigen Prüfstelle, können einige praktische Aufgaben betreffend die Zulassung von Arbeitsverfahren zur Ausführung der dauerhaften Werkstoffverbindung und von Personal von einer zuständigen Person des Herstellers gemäß einem Qualitätssystem durchgeführt werden. Anmerkung 1Die notifizierte Stelle oder anerkannte unabhängige Prüfstelle muss zumindest zeitweise […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-03

Die Richtlinie verlangt keine Qualifikation für Umformverfahren in Nr. 3.1.1 des Anhangs I, obwohl sie eine solche Qualifikation für dauerhafte Werkstoffverbindungen in Nr. 3.1.2 in Anhang I enthält. Sie enthält jedoch eine wesentliche Anforderung zur Vorbereitung der Bauteile (vgl. Anhang I Nr. 3.1.1) und der Hersteller hat in der technischen Dokumentation der Druckgeräte zu zeigen, […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-05

Die Definition in Artikel 2 Nr. 13 umfasst auch andere dauerhafte Werkstoffverbindungen, durch z. B. Löten, Schweißlöten, Aufweiten, Kleben, Frettage oder Nieten. Daher gelten die Anforderungen der Ziff. 3.1.2 und 3.1.3 auch für solche Verbindungen. AnmerkungLösbare Expansionsvorrichtungen (z. B. Expansionsstopfen zum Abdichten von Wärmetauscherrohren) erfordern für ihre Abtrennung keine zerstörende Verfahren und sind daher keine […]

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-06

Wenn es keine harmonisierten Normen gibt, muss sich der Hersteller auf ein vorhandenes Dokument (vorläufige zur Harmonisierung anstehende Norm, Fachdokument, Leitfaden, Dokument einer unabhängigen Stelle/ notifizierten Stelle, Betriebsunterlagen usw.) beziehen oder ein einschlägiges Dokument erstellen. Solche Dokumente müssen zumindest Folgendes festlegen: Siehe auch Leitlinie F-01. Bei Schweißverfahren siehe Leitlinie F-12.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-08

Die entsprechenden harmonisierten Normen sind oder In beiden Fällen sind die zutreffenden Anforderungen des Anhangs I Nr. 3.1.2 der DGRL durch die Norm abzudecken und diese Bestimmungen sind im Anhang ZA der einzelnen Normen in Bezug zu nehmen.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-09

Nein. Gemäß Anhang I Nr. 3.1.3 erfordert die DGRL, dass die zerstörungsfreien Prüfungen der dauerhaften Verbindungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Für das ZfP- oder ZP-Labor des Herstellers oder für das Prüflabor, an die der Hersteller die Prüfungen im Unterauftrag vergibt, ist keine Akkreditierung erforderlich.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-10

Ja, vorausgesetzt, die anderen Standorte unterliegen dem gleichen technischen Management und Qualitätsmanagement. AnmerkungEN ISO 15614-1 über Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren besagt, dass die für einen Hersteller erteilte Zulassung einer vorläufigen Schweißanweisung (pWPS), auch für das Schweißen in Werkstätten oder auf Baustellen, die derselben technischen und qualitativen Überwachung dieses Herstellers unterliegen, gilt.

Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-11

Wenn es keine harmonisierten Normen gibt, muss sich der Hersteller auf ein vorhandenes Dokument (vorläufige zur Harmonisierung anstehende Norm, Fachdokument, Leitfaden, Dokument einer anerkannten unabhängigen Stelle/notifizierten Stelle, Betriebsunterlagen usw.) beziehen oder ein einschlägiges Dokument erstellen. Ein solches Dokument muss zumindest Folgendes festlegen: AnmerkungDie Richtlinie besagt, „die Eigenschaften der dauerhaften Verbindungen haben den für die zu verbindenden […]