Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-25
Endlos geschweißte Rohre, d. h. Rohre, die aus Coils als Ausgangsmaterial im Rahmen eines automatischen Verfahrens hergestellt werden, und die in der Regel nach dem Schweißvorgang wärmebehandelt werden, gelten im Sinne der Zertifizierungsverfahren als Werkstoffe, vorausgesetzt, dass sowohl die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I Nr. 4 „Werkstoffe“ als auch die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie G-10
Die Hersteller von Schweißzusatzwerkstoffen haben Prüfbescheinigungen vorzulegen, durch die die Übereinstimmung mit der Anforderung erklärt wird. Auf der Grundlage von Anhang I Nr. 4 und Leitlinie G-05 haben die Hersteller von Schweißzusatzstoffen Werkszeugnisse “2.2” als Prüfunterlage entsprechend der Norm EN 10204 vorzulegen. Die in Anhang I Nr. 3.1.5 vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit gilt auch für Schweißzusatzwerkstoffe. Sie […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-19
Ja, im Allgemeinen müssen auch die Werte für die Kerbschlagarbeit die angegebenen Mindesteigenschaften der miteinander verbundenen Werkstoffe erfüllen. Anhang I Nr. 4.1 a) bezieht sich auf Nr. 7.5 in Bezug auf spezifische Anforderungen an Werkstoffe. Um eine ausreichende Duktilität für Stahl zu erreichen, muss die Kerbschlagarbeit bei der vorgesehenen tiefsten Betriebstemperatur mindestens 27 J betragen. […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-16
Nein, es sei denn, die Verbindung des temporären Bauteils, zum Beispiel durch Schweißen, beeinträchtigt die Sicherheit des Druckgeräts im zukünftigen Betrieb. Der Hersteller ist jedoch für die Verwendung dieser Bauteile verantwortlich, die über ein angemessenes Sicherheitsniveau verfügt und den nationalen Arbeitsschutzvorschriften entspricht. Beispiele für temporäre Bauteile: temporärere Verschlüsse für Druckprüfungen, Hebeösen, die auf ein zusätzliches […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-15
Ja. Die Zulassungsbescheinigung sollte auch die Prüfungen erwähnen, die zusätzlich zu denjenigen durchgeführt wurden, die in dem für die Zulassung verwendeten Dokument angeführt wurden. Wenn die Bescheinigungen nicht auf die DGRL verweisen, ist die Anwendung des letzten Absatzes von Anhang I Nr. 3.1.2 mithilfe der detaillierten Untersuchung der WPQR (Bericht über die Anerkennung des Schweißverfahrens) […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-14
Ja, wenn die Schweißverbindung ein druckbedingtes Risiko auf das drucktragende Bauteil ausüben kann. Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern: Beispiele für Schweißvorgänge, die eine Qualifikation gemäß Anhang I Nr. 3.1.2 erfordern, außer wenn die Gefahrenanalyse zeigt, dass kein druckbedingtes Risiko besteht:
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-12
Bezieht sich die Richtlinie auf gleichwertige Untersuchungen und Prüfungen, ist es erforderlich, dass geeignete und ausreichende Prüfungen durchgeführt werden, um das gleiche Spektrum an technologischen Eigenschaften wie in den harmonisierten Schweißnormen zu bestimmen. Wurden bereits ähnliche Prüfungen durchgeführt, bei denen eine bestimmte Eigenschaft nachgewiesen wurde, aber die genauen Prüfbedingungen, von denen der oben genannten Norm […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-11
Wenn es keine harmonisierten Normen gibt, muss sich der Hersteller auf ein vorhandenes Dokument (vorläufige zur Harmonisierung anstehende Norm, Fachdokument, Leitfaden, Dokument einer anerkannten unabhängigen Stelle/notifizierten Stelle, Betriebsunterlagen usw.) beziehen oder ein einschlägiges Dokument erstellen. Ein solches Dokument muss zumindest Folgendes festlegen: AnmerkungDie Richtlinie besagt, „die Eigenschaften der dauerhaften Verbindungen haben den für die zu verbindenden […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-10
Ja, vorausgesetzt, die anderen Standorte unterliegen dem gleichen technischen Management und Qualitätsmanagement. AnmerkungEN ISO 15614-1 über Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren besagt, dass die für einen Hersteller erteilte Zulassung einer vorläufigen Schweißanweisung (pWPS), auch für das Schweißen in Werkstätten oder auf Baustellen, die derselben technischen und qualitativen Überwachung dieses Herstellers unterliegen, gilt.
Druckgeräterichtlinie Leitlinie F-09
Nein. Gemäß Anhang I Nr. 3.1.3 erfordert die DGRL, dass die zerstörungsfreien Prüfungen der dauerhaften Verbindungen von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Für das ZfP- oder ZP-Labor des Herstellers oder für das Prüflabor, an die der Hersteller die Prüfungen im Unterauftrag vergibt, ist keine Akkreditierung erforderlich.