Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-13
Das PMA beschreibt die Werkstoffeigenschaften in einer präzisen, vollständigen und korrekten Form bezogen auf die geplante Anwendung (vgl. auch DGRL-Leitlinie G-18). Es umfasst qualitative und quantitative Angaben, die belegen, dass die einschlägigen wesentlichen Sicherheitsanforderungen aus Anhang I der DGRL erfüllt sind. Die Verantwortung für die Erstellung eines PMA liegt beim Druckgerätehersteller. Das PMA ist Teil […]
Druckgeräterichtlinie Leitlinie I-14
Ja, für Modul G. In der Tat heißt es in Artikel 16, dass abweichend von den Bestimmungen über die Aufgaben der benannten Stellen, die Konformität von Druckgeräten von einer Betreiberprüfstelle beurteilt werden kann. So kann die in Anhang I Nr. 4.2 c) genannte besondere Bewertung von einer Betreiberprüfstelle durchgeführt werden, wenn sie gemäß Artikel 16 […]